Was bei uns nicht erlaubt ist!

Auf dieser Seite erfahren Sie, was bei uns nicht erlaubt ist. Bei Verstößen oder Schäden Ihrerseits werden von uns Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Wir würden uns freuen Ihnen und uns diesen Ärger zu ersparen. Deshalb hier unsere Hinweise...

Grillen (gilt für unser Penthouse Sanddorn)

Das Grillen auf dem Balkon vom unserem Penthouse Sanddorn ist aus feuerschutzrechtlichen Gründen untersagt. Dies gilt auch für einen elektrischen Tischgrill. In der Wohnung finden Sie eine Mikrowelle mit Grillfunktion, die Sie nutzen können oder Sie nutzen unseren Grillplatz im Garten. Alternativ finden Sie sicherlich auch ein paar leckere Wurststände in der Stadt.

Rauchen innerhalb der Ferienwohnungen

Unsere Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Deshalb ist es untersagt innerhalb der Ferienwohnung zu rauchen. Bitte beachten Sie, dass in allen Räumen Feuermelder installiert sind, die durch den Rauch ausgelöst werden können. Dies Rauchverbot gilt auch für elektrische Zigaretten. Trotzdem stehen in jeder Ferienwohnung Aschenbecher für die Zigarette auf Balkon, Terrasse oder im Garten bereit.

Elektrofahrzeuge / E-Autos über Hauselektronik (Haushaltssteckdose) laden

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Laden von Elektrofahrzeugen jeglicher Art sowie E-Autos über unsere Hauselektronik (Haushaltssteckdose) untersagt ist. Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadensersatz.

Haare färben

Wir möchten Sie bitten und weisen darauf hin, während eines Ferienaufenthaltes bei uns auf das Haare färben zu verzichten, um  ggf. Verfärbungen an unseren Badmöbeln oder sonstigem zu vermeiden. Sollte es doch dazu kommen, würden wir Ihnen den entstandenen Schaden in Rechnung stellen.

Überbelegung (max. 4 Personen sind erlaubt)

Jede unserer Ferienwohnung ist für max. 4 Personen ausgelegt. Als Person gelten dabei Erwachsene und Kinder gleichermaßen. Es ist nicht gestattet, die maximale Personenanzahl zu überschreiten oder weitere Personen zu beherbergen, die nicht vor der Anreise bei uns angemeldet wurden.

Untervermietung an Dritte

Es ist untersagt, die Wohnung an Dritte weiter zu vermieten. Der Aufenthalt ist nur den Personen gestattet, die vor der Anreise bei uns angemeldet wurden.